AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Strandhotel Georgshöhe
Karl-Hans Sigges
Kaiserstr. 24
26548 Norderney

Lieber Gast!
Wir werden uns alle Mühe gegeben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Abschluss des Vertrages

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden. Mehrere Besteller haften als Auftraggeber Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB angewendet wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. An- und Abreise

Ohne anders lautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 20.00 Uhr am Vortage der Abreise mitzuteilen.

Bei Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

3. Leistungen und Preise

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der Mwst. nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen Vertragsabschluß und Anreise mehr als vier Monate liegen, behält sich das Hotel vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Alle Preisauszeichnungen gelten in EURO.

Der Beherberger kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders weil die Abweichung geringfügig und gerechtfertig ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

Für bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen hat der Gast keinen Ersatzanspruch.
Die Therapien werden privat in Rechnung gestellt und sind Haustarife, die sich von den Sätzen der Krankenkasse und Beihilfestellen unterscheiden. Sie erhalten auf Wunsch eine Extrarechnung zur Kostenrechnung mit der Krankenkasse.

4. Zahlungen

Für die Reservierung kann das Hotel eine Vorauszahlung von 50 % des vereinbarten Preises verlangen. Bietet das Hotel als Reiseveranstalter Pauschalreisen an, können als Vorauskasse lediglich 10% max. EUR 256,00 pro Person gefordert werden. Verlangt das Hotel in diesen Fällen eine höhere Vorauskasse, sind die geleisteten Zahlungen gem. § 651 K BGB insolvenzgesichert.

Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Hotels ein, so ist dieses zum Vertragsrücktritt berechtigt. Der Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden. Wenn zwischen den Partnern nichts anderes vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung mit EC-Karte, Mastercard, Visacard oder in bar, spätestens bei der Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen. Der Beherberger ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks oder Voucher anzunehmen.

5. Bewirtungsvertrag

Um unsere Leistungen auch weiterhin zu guten Konditionen anbieten zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Insbesondere bei Tischreservierungen ist eine rechtzeitige Stornierung notwendig, damit wir unnötige Kosten vermeiden und nach Möglichkeit den reservierten Tisch bzw. die reservierten Tische an andere Gäste weitergeben können.

Bei einer Reservierung ab 6 Personen ist daher eine Anzahlung in Höhe von € 20,00 pro Person fällig. Diese können Sie uns vorab per Überweisung unter Angabe Ihres Reservierungstermins und Namens zukommen lassen. Gerne können Sie die Anzahlung auch vor Ort in bar oder mit VISA-, Master- oder EC-Karte begleichen. Alternativ können Sie uns auch Ihre Kreditkartendaten telefonisch oder per Mail durchgeben. Bei Einhaltung der Reservierung wird die Anzahlung Ihrer Rechnung gutgeschrieben.

Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis 10 Tage vor dem reservierten Termin möglich. Reservierungen, die telefonisch getätigt wurden, gelten mit Angabe der Telefonnummer als Bestätigung.

Bei einer nicht rechtzeitigen Stornierung/Reduzierung der Personenzahl oder bei Nichterscheinen behalten wir die Anzahlung in Höhe von € 20,00 pro Person ein.

6. Rücktritt

Sämtliche Rücktritte des Kunden müssen in Schriftform erfolgen. Eine Buchung gilt erst dann als storniert, wenn die Stornierung schriftlich bestätigt ist. Eine Stornierung ist nur bis 8 Wochen vor Anreisedatum kostenfrei möglich. Sollte die Absage in die Stornierungsfrist fallen, wird bei Nichtvermietung des gebuchten Zimmers eine Gebühr von 80% des Logis- bzw. Arrangementpreises in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei vorzeitiger Abreise. Arrangements werden bei vorzeitiger Abreise voll berechnet.
Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

Rücktritt des Hotels:
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages  unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
  • das Hotel begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. Haftung

Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert.

Das Hotel behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist, ohne daß hieraus Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren.
Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur bis zu EUR 10.000,-- übernommen, wenn diese im Zimmersafe verschlossen sind.
Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Das Hotel haftet nicht für die Leistungen der von ihm vermittelten Hotels.

WICHTIG: Für hochwertige Garderobe oder Wertgegenstände kann nur dann Haftung übernommen werden, wenn das Personal beim Ablegen der Garderobe bzw. beim Ablegen der Wertgegenstände auf den besonderen Wert aufmerksam gemacht wurde.

Nutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.

8. Bauarbeiten auf der Insel Norderney

Ruhestörende Bauarbeiten sind in der Zeit vom 15. Mai bis zum 30. September eines jeden Jahres verboten. Jedoch kann es in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 14. Mai zu Ruhestörungen durch Bau- oder Renovierungsarbeiten auf der Insel Norderney kommen. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir für mögliche Beeinträchtigungen durch diese Bau- und Renovierungsarbeiten, die in der Nachbarschaft getätigt werden, keine Haftung übernehmen können, da Bautätigkeiten in den Wintermonaten auf der Insel nicht zu vermeiden sind und daher von den Inselbewohnern und den Gästen toleriert werden müssen.

9. Gutscheine

a) Der Gutschein kann nur in Höhe des für den Gutschein bezahlten Betrages eingelöst werden und ausdrücklich nicht nach der auf dem Gutschein genannten Leistung.

b) Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum genau 3 Jahre gültig. Ist kein Ausstellungsdatum vermerkt, so gilt das Datum der Zahlung des Gutscheins.

c) Das Hotel löst nur solche Gutscheine ein, die vollständig bezahlt sind.

d) Eine Auszahlung des Gutscheins ist ausgeschlossen.

e) Der Wertgutschein kann, ausschließlich nach Verfügbarkeit, für jede, beliebige Leistung des Hotels eingelöst werden.

10. Schlussbestimmungen

Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich bestätigt sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.